Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.09.2017 hat das Amtsgericht Wennigsen die von unserer Kollegin Rechtsanwältin Nicole Thiele vertretene Angeklagte vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freigesprochen.
Der Mandantin wurde vorgeworfen, als Führerin eines Pkw beim Ausparken rückwärts gegen die Fahrerseite eines anderen Fahrzeuges gestoßen zu sein. Anschließend soll sie in Kenntnis des Unfalls mit ihrem Fahrzeug davon gefahren und die notwendigen Feststellungen vereitelt haben.
Rechtsanwältin Thiele ist es erfolgreich gelungen, den Tatvorwurf trotz angeblicher Zeugen - durch Einholung eines weiteren Gutachtens zu widerlegen und eine Verurteilung ihrer Mandantin gemäß §§ 142 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 69, 69a StGB zu verhindern.
Da ein Tatnachweis in dem Strafverfahren nicht geführt werden konnte, wurde die Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Dabei bedeutet "aus tatsächlichen Gründen", dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass die Angeklagte die Tat nicht begangen hat. Die Feststellung unterscheidet sich damit deutlich von einem Freispruch "aus Mangel an Beweisen", bei dem nicht feststellbar wäre oder nicht zur Überzeugung des Gerichts feststünde, ob die Tat von der/dem Angeklagten begangen wurde.