Haftungsrecht / Gefährdungsrecht
Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Haftungs- und Gefährdungsrecht beraten und vertreten Mandanten häufig bei der Abwehr und/oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus den unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen.
Hierbei kann es sich um die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aus vertraglich begründeten Haftungsansprüchen, aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), der ungerechtfertigten Bereicherung, der unerlaubten Handlung oder die gesetzlichen Haftungsfragen zwischen Kindern und ihren Eltern handeln.
Insbesondere ist das außervertragliche Haftungsrecht – Deliktsrecht im weiteren Sinn – von enormer Bedeutung, bei dem die Parteien in keiner vertraglichen Beziehung stehen, aber ein Schaden verursacht wurde. Es fragt sich dann, wer den Schaden verursacht hat, bei wem er entstanden ist, wer dafür haftet bzw. eintreten muss, und ob es eine Möglichkeit gibt, diesen Schaden ersetzt zu bekommen oder eben gerade nicht.
Wir prüfen auch, ob Sie überhaupt für einen solchen Schaden haften müssen. Erlaubte Eingriffe, Garantien und Versicherungen spielen hierbei genauso eine Rolle, wie die Haftungsausfüllung (genaue Bezifferung des Schadens) und die Art der Kompensation (Restitution) selbst.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede
Telefon 0511 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)