Sorgerecht

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Das Aufenthaltsbestimmungs-recht kann bei Meinungsverschiedenheit der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes auf Antrag auf einen Elternteil übertragen werden.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Nicole Thiele

Telefon  0511 / 35 36 05 - 31

 

<< zurück zur Übersicht

 

Neuigkeiten

aus der Kanzlei

Aufgaben - Fristen - Gefahren

Weiterlesen

Rechtsprechung

und alles was Recht ist

Es rollt die dritte Abmahnwelle und auch in diesem Mal ist die RAAG Kanzlei aus Meerbusch daran beteiligt. Nun werden angeblich die Interessen von…

Weiterlesen