Sorgerecht
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Das Aufenthaltsbestimmungs-recht kann bei Meinungsverschiedenheit der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes auf Antrag auf einen Elternteil übertragen werden.
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Rechtsanwältin Nicole Thiele
Telefon 0511 / 35 36 05 - 31