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Ihre Fluggastrechte – als Rechtsanwälte in Hannover klären wir auf

Was steht Ihnen bei Verspätungen, Flugausfällen, einem Streik oder einer Überbuchung zu?

Genau diese Fragen beantworten wir für Sie nach neustem Fluggastrecht und individuell auf Ihren Fall bezogen. Dabei heißt leider nicht immer Recht haben auch gleich Recht bekommen. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren. Die wichtigsten Tipps, die wir Ihnen jetzt schon wortwörtlich mit auf den Weg geben wollen, sind diese:

  • In einigen Fällen ist es rechtlich wichtig, dass Sie nachweislich rechtzeitig beim Check-in waren und ohne Verzögerung zur Sicherheitskontrolle gegangen sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich stets rechtzeitig am Flughafen einzufinden. Außerdem sollten Sie aktiv auf die Durchsagen achten, die am Flughafen gemacht werden. Denn, wenn Sie persönlich ausgerufen werden und das nicht mitbekommen, kann eine Mitschuld nicht ausgeschlossen werden.
  • Behalten Sie alle wichtigen Unterlagen. Das klingt erst einmal so logisch, dass man meint, es müsste nicht darauf hingewiesen werden. Aber in der Praxis landet schnell einmal etwas Wichtiges im Mülleimer oder eine E-Mail wird vorschnell gelöscht. Weiterhin ist es ratsam, auch Belege, die man im Rahmen der Reise bekommen hat, aufzubewahren. Denn auch diese können im Nachhinein juristisch wertvoll sein. 

Wann können Fluggastrechte wichtig werden?

Es gibt viele Vorfälle, die dazu führen können, dass Ihnen im Rahmen Ihrer Flugreise Entschädigungen zustehen. Bei diesen Themen kann das der Fall sein:

  • Ihr Flug ist verspätet. Ab wann eine Entschädigung geltend gemacht werden kann, hängt hier davon ab, wie weit entfernt Ihr Reiseziel ist.
  • Ihr Flug wird aus technischen Gründen, wegen eines Pilotenstreiks, eines Flughafenstreiks oder aus anderen Gründen annulliert.
  • Sollte die Airline mehr Plätze verkauft haben, als diese sich tatsächlich an Board befinden, spricht man von einer Überbuchung. Auch hier können Ansprüche geltend gemacht werden.

Übrigens: Generell gilt, dass Fluggastrechte erst nach drei Jahren verjähren und können somit auch Reisen betreffen, die bereits Monate oder sogar Jahre zurückliegen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schwede 
Telefon 0511 353605 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

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