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Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Hannover – wir beraten Sie umfassend

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Geschädigter sind oder den Unfall verschuldet haben.

Ein Verkehrsunfall kann durch eine kleine Unaufmerksamkeit entstehen und verheerende Folgen haben. Die Gesundheit der Beteiligten genießt immer oberste Priorität. Aber auch die Sachschäden können schwer wiegen und nicht selten muss man sich mit der Versicherung auseinandersetzen, wenn es um Themen wie Haftung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld geht. Häufig stellen sich unsere Mandanten folgende Fragen:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Geschädigter, Verursacher, Zeuge / Helfer?
  • Welche Versicherung zahlt für die entstandenen Schäden?
  • Wer bezahlt einen Nutzungsausfall oder meinen Verdienstausfall?
  • Bekomme ich einen Mietwagen / Unfallersatzwagen und wer zahlt ihn?
  • Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und wann liegt dieser vor?
  • Habe ich als Verursacher des Unfalls eine Straftat begangen? Kommt ein Bußgeld auf mich zu?
  • Wie werden Fahrerflucht und eine unterlassene Hilfeleistung juristisch bewertet?
  • Und weitere ... 

Wir sagen Ihnen exakt, welche Vorgehensweise (Schritt für Schritt) in Ihrem Fall die beste ist. Gemeinsam kommen wir zu dem optimalen Ergebnis und behalten alle rechtlichen Gegebenheiten für Sie im Blick.

Versicherungsrecht / Verkehrshaftungsrecht – auch bei angrenzenden Rechtsgebieten sind wir für Sie da

Auch das Versicherungsrecht und das Verkehrshaftungsrecht kommen bei einem Autounfall häufig ins Spiel. Hier wird es besonders kompliziert, wenn um die Themen Schuld, Mitschuld oder Teilschuld geht. Keine Versicherung zahlt gerne und freiwillig. Die erfahrene Hilfe eines Rechtsanwaltes kann dabei eine sehr wichtige Rolle spielen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schwede 
Telefon 0511 353605 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

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