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Rechtsanwalt in Hannover für Reisemängel / Pauschalreiserecht

Sehr wichtig: Melden Sie Reisemängel vor Ort immer so schnell wie möglich!

Nicht wenigen Menschen ist es schon passiert. Das, was Ihnen vom Pauschalreise-Anbieter versprochen wurde, stellt sich am Reiseort ganz anders dar. Oder das Problem beginnt mit einer Zug- und / oder Flugverspätung schon beim Antritt der wohlverdienten Urlaubsreise. Aber bringen wir mit ein paar typischen Fragen und den passenden Antworten erst einmal in puncto Pauschalreise etwas Licht ins Dunkel.

  • Was ist eine Pauschalreise eigentlich? Voraussetzung dafür, dass die Definition „Pauschalreise“ greift, ist, dass die gebuchte Reise aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen besteht.
  • Bin ich mit dem Pauschalreiserecht gut abgesichert? In vielen Fällen ist das so. Einige Beispiele fügen wir im unteren Teil dieser Seite auf. Wichtig ist, dass Mängel schnellstmöglich beanstandet werden. Gerne übernehmen wir das auch für Sie. Sagen Sie uns einfach Bescheid.
  • Wo sind in etwa die Grenzen eines Reisemangels anzusiedeln? Ein „echter“ Reisemangel ist mehr als eine Unannehmlichkeit. Sollten Sie beispielsweise am Hotelempfang lange warten müssen, handelt es sich nicht um einen Reisemangel.
  • Wie kann der Reiseanbieter auf meinen Mängelhinweis reagieren? Sobald Sie Anspruch haben, reicht die Wiedergutmachung von einer Beschaffung einer gleichwertigen Alternative (zum Beispiel ein ähnliches oder besseres Hotelzimmer) über eine teilweise Erstattung des Kaufpreises bis zum kompletten Ausgleich des Preises, den Sie für die Reise bezahlt haben.

Beispiele und weitere Hintergründe zum Pauschalreiserecht – unsere Kanzlei in Hannover ist für Sie da!

Hier haben wir Ihnen ein paar Sonderfälle und Reiseformen aufgezählt, von denen Sie vielleicht nicht sofort gedacht hätten, dass diese zum Pauschalreiserecht gezählt werden.

  • Click-Through-Buchungen: Hierbei handelt es sich um Reisebuchungen, bei denen Sie nach Abschluss der Buchung weitergeleitet werden, ohne dass Sie Ihre Daten neu eingeben müssen.
  • Dynamic Backpacking: Auch, wenn Sie auf einer Website eines Reiseanbieters auf unterschiedlichen Unterseiten zwei verschiedene Reiseleistungen buchen, kann das Gesamtpaket eine Pauschalreise sein.
  • Kreuzfahrt: Sie buchen eine Schiffsfahrt / Kreuzfahrt und dazu Tagesreisen, die mehr als 500 € kosten? Auch in diesem Fall kann es sich dann um eine Pauschalreise handeln.
  • Veranstaltungen: Sie besuchen auf einer Reise ein Konzert oder eine andere Veranstaltung? Sollte der Ticketpreis mehr als 25 Prozent der Gesamtreisekosten entsprechen, kann auch das als Pauschalreise gelten.
  • Und viele mehr ...

Sie sind unsicher, ob es sich bei Ihnen um eine Pauschalreise handelt und wollen sich von uns beraten lassen? Sehr schön. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Schwede  
Telefon 0511 353605 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

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