Diesmal stammen die Schreiben von der RAAG Kanzlei aus Meerbusch und es soll ein angebliches Fehlverhalten wegen Google Fonts entschädigt werden.
Die Kanzlei legitimiert sich für einen Herrn Wang Yu und erklärt, dass dieser die Internetseite der Abgemahnten besucht habe und feststellen musste, dass seine IP-Adresse an Google weitergeleitet würde. Dies sei ein Verstoß gegen die DSGVO.
Den weiteren Inhalt der Schreiben und eine dringende Handlungsempfehlung erhalten Sie von Rechtsanwalt Recker in seinem Beitrag auf anwalt.de: