Aktuell kommt es deutschlandweit vermehrt zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen durch Rechtsanwalt Kilian Lenard und Herrn Martin Ismail.
Auch in unserer Kanzlei wurden wir nun mit einem solchen Schreiben konfrontiert.
Wir sind uns mit unseren Kollegen einig, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung handeln könnte.
Die Schreiben scheinen dabei immer gleich aufgebaut zu sein und 170,00 € Schadensersatz zu fordern.
Selbstverständlich ist auch bei einer solchen Masse an Schreiben eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.
Inhaltlich geht es in den Schreiben um Google Web Fonts und die Weiterleitung von Daten von Websitebesuchern. Genau geht es dabei um die Weiterleitung von IP Adressen an Google. Laut dem Schreiben sollen diese Vorgänge durch den Mandanten des Rechtsanwalts Lenard auf technische Weise dokumentiert worden sein.
Auffällig ist auch, dass wir feststellen konnten, dass Schreiben erst nach Ablauf der gesetzten Frist bei den Websitnbetreibern eingingen.
Es wird dabei vorgetragen, dass die sog. „IG Datenschutz“ es sich zur Aufgabe gemacht hat den Datenschutz zu verteidigen und umzusetzen. Es wird die Forderung des Unterlassens gestellt und auch der Schadensersatz unter Fristsetzung gefordert.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen.
Es kommt bei den Schreiben nun darauf an, worauf der Verfasser abzielt. Die große Anzahl der Schreiben lässt den Schluss zu, dass es hier nicht darum gehen soll einen datenrechtlichen Verstoß zu unterbinden, sondern es vielmehr die Forderung des Schadensersatzes im Vordergrund steht.
Dennoch sollten Sie ein solches Schreiben nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein Datenschutzverstoß an kann nach einer Einzelfallprüfung dennoch gegeben sein.
Sollten Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Rechtsanwalt Recker ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Abmahnungen dieser Art.