Rechtsanwältin Lorenz - die Fachanwältin für Mietrecht bei KSG - hat sich in einem Online-Seminar über die Neuerungen und Änderungen im Mietrecht durch die sog. Corona-Gesetze informiert.
In erster Linie wurde das Mietrecht durch das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" geändert. Über die Inhalte des Gesetzes hatten wir Sie bereits in einem früheren Beitrag informiert.
Für das Mietrecht ist Art. 5 dieses Gesetzes einschlägig. Der Art. 240 § 2 EGBGB bündelt die Rechtsvorschriften für Mietverhältnisse. Gemäß Art. 6 des Gesetzes traten die Vorschriften des Art. 5 zum 1. April 2020 in Kraft.
Die Inhalte des Seminars waren darauf ausgerichtet und befassten sich u.a. mit:
Kündigungsverbot, insb. in Zusammenhang mit Covid-19-Pandemie
- Darlegung von Tatsachen
- Glaubhaftmachung
- Veränderung der Umstände
- prozessuale Auswirkungen
- Veräußerung der Mietsache
Gewerberaummiete
- Mangel der Mietsache/Minderung der Miete
- Schließung/Beschränkung der Öffnungszeiten
- Shopping-Center
- Verschließen der Zugänge
- Schließung der überwiegenden Zahl der Geschäfte
- Einrichtung von Home-Office
- Schadensersatz
- Mitwirkungspflichten des Vermieters
- Kündigungsrecht des Mieters
Wohnraummiete
- Mangel der Mietsache
- Ausgangssperre/Kontaktverbot
- nicht vorhandene Einrichtung für ein Home-Office
- Störung des Internetempfangs
- Schließung von Spiel- und Bolzplätzen
- Mitwirkungspflichten
Welche Folgen die Gesetzesänderungen speziell im Mietrecht für Vermieter/innen und Mieter/innen haben, erläutert Ihnen Rechtsanwältin Lorenz gern. Ihre Fragen dürfen Sie gern per eMail, Fax, Brief oder Telefon an sie richten.