Unser Kollege Rechtsanwalt Gewert hat unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Nachweisgesetzes ein Seminar besucht, bei dem die dadurch eingetretenen Veränderungen für Arbeitsverhältnisse präsentiert wurden.
Ein Beispiel:
Bisher regelte das Nachweisgesetz, dass der Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hatte.
Bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022 gelten neue Pflichten. Anders als bei der früheren Regelung muss bereits am ersten Arbeitstag dem Arbeitnehmer die Niederschrift mit den Informationen über den Namen und die Anschrift der Vertragsparteien, das Arbeitsentgelt und seine Zusammensetzung sowie über die Arbeitszeit vorliegen.
Nicht nur diese Änderungen bringt das neue Nachweisgesetz mit sich.
Haben Sie eine schriftliche Information Ihres Arbeitgebers, ob und wie Überstunden angeordnet werden können?
Wissen Sie, welche Fortbildungen Ihr Arbeitgeber anbietet?
Oder hat man Ihnen schriftliche Informationen zum Schichtsystem ausgehändigt?
Was Arbeitgeber nun zu beachten haben und welche Ansprüche Arbeitnehmern aus der Gesetzesänderung zustehen, erläutert Ihnen Rechtsanwalt Gewert gern.
Auch für sämtliche anderen Fragen zum Arbeitsrecht steht er Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.