Rechtsanwalt Schwede hat zu diesem Thema eine Fortbildung des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover teilgenommen.
Konkret wurden folgende Aspekte angesprochen:
- Voraussetzungen für Ausschluss und Einziehung
- Bedeutung der Gesellschafterliste
- Ermittlung des Einziehungsentgeltes
- Haftung der Gesellschafter für das Einziehungsentgelt
- prozessuale Fragen
- Möglichkeit der Vertragsgestaltung
- (sog.) Russian Roulette Klausel
Als Gesellschafter/in oder Geschäftsführer/in einer GmbH können auch Sie mit dem Gesellschafterausschluss oder der Anteilseinziehung befasst sein. Auch wer mit dem Gedanken spielt, eine GmbH zu gründen, sollte wissen, an wen man sich bei Fragen wenden kann. Die Antwort: Rechtsanwalt Schwede, Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen.
Er steht Ihnen im GmbH-Recht und im
Gesellschaftsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.