Grundsatzfrage im Strafrecht

Die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und die Folgen für das Revisionsrecht

Während im Ausland der Verlauf und die Aussagen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung oft detailliert dokumentiert werden, findet in Deutschland nur eine formale Protokollführung statt. Das Urteil fassen Richterinnen und Richter folglich überwiegend aus der eigenen Erinnerung heraus. Wie aber kann ein solches Urteil revisionsrechtlich geprüft bzw. angegriffen werden?

Zunehmend wird eine - z.B. audiovisuelle - Aufzeichnung der Hauptverhandlung gefordert.

Es gibt aber auch Widerstand, unter anderem weil im Revisionsverfahren ein Rekonstruktionsverbot gilt und eine erneute Tatsachenprüfung nicht stattfinden darf. Werden aber Aufzeichnungen verwendet, dürfte schwer nachzuweisen sein, dass dabei keine - wenn auch unbeabsichtigte - Tatsachenüberprüfung stattfindet oder Vermutungen über mögliche Beweisergebnisse aufgestellt werden.

Was nun? Eine Expertenkommision des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz befasst sich mit diesem Thema und in Loccum haben sich Vertreter/innen von Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung, Rechtswissenschaft und Rechtspolitik sowie interessierte Bürger/innen der Diskussion angeschlossen.

Auch unsere Kollegin, Rechtsanwältin Thiele hat vom 2. bis 4. September 2022 an der Tagung der Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit dem Arbeitskreis "Die Strafjustiz in Niedersachsen" teilgenommen. Zu welchem Ergebnis die Teilnehmer/innen gekommen sind und welche Auswirkungen dies auf das Revisionsverfahren hat, erläutert Ihnen Rechtsanwältin Thiele gern.

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