Der Dieselskandal hat nun auch unserer Kanzlei getroffen - als Thema einer Fortbildung, an der unsere Kollegin, Rechtsanwältin Lorenz am 10. Mai 2019 teilgenommen hat.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmen haben sich explizit mit Leasingverträgen und der Problematik des
Sachmangels bei Dieselfahrzeugen beschäftigt.
Was ist zu tun, wenn das geleaste Fahrzeug zu den Modellen gehört, die nachweislich mit manipulierter Software ausgestattet war? In den Medien wurde viel spekuliert und geraten. Diese Frage wird Ihnen aber nicht von Reportern oder Moderatoren verlässlich beantwortet, sondern von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich im Detail mit der Sachlage auseinandersetzen.
Das gilt auch für die Frage, was auch den Krediten oder Leasingverträgen wird, wenn der Vertrag geändert, rückabgewickelt oder widerrufen wird.
Rechtsanwältin Lorenz steht Ihnen für Fragen zum
Leasingvertrag und Kreditvertrag im Zusammenhang mit dem Dieselskandal als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.