Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 04.05.2022 (Az. XII ZR 64/21) die Frage zu entscheiden, ob die Betreiberin eines Fitnessstudios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche sie in der Zeit, in der ihr Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat.
Wie der Fall abgelaufen ist, welche Entscheidung der BGH getroffen hat und aus welchen Gründen, erläutert Ihnen Rechtsanwalt Schwede in seinem Beitrag auf anwalt.de:
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