Rechtsanwalt Schwede hat an einem erbrechtlichen Online-Seminar zum Thema "Sonderfälle der gesetzlichen Erbfolge" am 28.04.2020 teilgenommen.
Als Fachanwalt für Erbrecht bei KSG begegnen ihm in der anwaltlichen Praxis häufig seltene und außergewöhnliche Erbfälle, denen er gern zu einer Lösung verhilft. Einige Sonderfälle wurden in dem Seminar thematisiert und mit aktueller Rechtsprechung z.B. des Bundesgerichtshofs und Europäischen Gerichtshof verbunden.
- Erbrecht vor dem 01.07.1949 geborener nichtehelicher Kinder
- Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft
- grenzüberschreitende Erbfälle
- Abstammungsfragen (künstliche Befruchtung, Embryonenspende, Leihmutterschaft)
Unabhängig davon, ob Sie von solche einem Sonderfall betroffen sind oder Fragen und Mandate im Erbrecht allgemein haben, steht Ihnen
Rechtsanwalt Schwede gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.