Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei vertritt Sie als Arbeitgeber und auch als Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Typische Themen für den Arbeitgeber ergeben sich im Zusammenhang mit der Abmahnung, der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung (wie z. B. im Krankheitsfall, bei Arbeitsverweigerung und bei einem Sozialplan) sowie bei der Änderungskündigung, bei Standortverlagerung bzw. Betriebsübernahme bis hin zur Beteiligung des Betriebsrates.

Typische Themen für den Arbeitnehmer sind dagegen: der Kündigungsschutz bei betriebsbedingter und verhaltensbedingter Kündigung (insbesondere auch bei Mutterschutz, Schwerbehinderung oder Elternzeit), Abfindung, Urlaubsrecht, betriebliche Altersvorsorge, Wettbewerbsverbot und dem Arbeitszeugnis.

Für leitende Angestellte und Dienstverträge mit dem GmbH-Geschäftsführer oder dem AG-Vorstand ist dagegen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein spezieller Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag auszuhandeln, der insbesondere auch das Steuerrecht bzw. Sozialrecht (Altersvorsorge) mit berücksichtigen muss.

Die Sicht des Arbeitgebers in Kombination mit der Sicht des Arbeitnehmers führt zu einer umfassenden Beratung in unserem Hause – vereinbaren Sie einen ersten Termin mit uns. Gerne geben wir Ihnen von Anfang an auch Auskunft über die Kosten im Arbeitsrecht.

 

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Vertretung durch uns?

 

Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ulrich Gewert

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 21 (Sekretariat: Frau Wendland)

 

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