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Rechtsanwalt für Baurecht (privat / öffentlich), Bauplanungsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht in Hannover

Das Baurecht lässt sich in privates Baurecht (einschließlich der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen) sowie öffentliches Baurecht unterteilen und gehört damit zu den komplexen Rechtsgebieten.

Privates Baurecht (Bauschaden, Baumangel, Honorare u. Rechnungen)

Das private Baurecht umfasst im Wesentlichen den privaten Bauvertrag (Bauträgervertrag) einschließlich den Vertrag des Architekten und die Vergabe von Gewerken. Wir beraten Unternehmen, Architekten und Bauherren bei der Vertragsgestaltung und bei Schäden am Bau, der Mängelgewährleistung und auch in Fragen der Insolvenz am Bau. Typische Fragen zur Mängelanzeige, der Fristsetzung, der Selbstvornahme, der Berechnung des Schadensersatzes (Abzug Neu für Alt), der Aufrechnung und des selbständigen Beweisverfahrens beziehungsweise der Klage in Bausachen unter Einbeziehung der VOB gehören zu unseren Schwerpunkten.

Beachten Sie, dass der Mangel und seine Auswirkungen in konkreter und nachvollziehbarer Weise angegeben sein müssen und zur Nachbesserung eine angemessene Frist zu setzen ist.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beinhaltet Fragen zur Baugenehmigung, dem Baustopp, den Abstandsvorschriften (Grenzabstand) und damit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sofern eine Lückenbebauung stattfindet, ist anhand des Bebauungsplanes oder der Normen des Bauordnungsrechts zu prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht oder eine Bauanzeige ausreicht.

Ob die Erstellung eines Hauses, einer Villa oder eines Nutzgebäudes (Pferdestall, Schweinestall) zu akzeptieren ist oder Lärm, Geruch, Größe und Abstände dagegen sprechen, sind typische Prüfungsinhalte. Als Nachbar haben Sie bei geplanten Bauvorhaben immer besondere Rechte, die Sie geltend machen können. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese im Rahmen der Ihnen mitgeteilten Fristen (Anhörung) erklären müssen oder spätestens innerhalb von maximal einem Jahr, nachdem Sie vom Bauvorhaben Kenntnis haben, gerichtlich geltend machen müssen.

Wir beraten Sie gern!

Rechtsanwaltskanzlei für Architekten- und Ingenieurrecht in Hannover

Die Rechtsgebiete Architektenrecht und Ingenieurrecht sind komplex und befassen sich mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten / Ingenieur. Wir beraten Sie zum Beispiel zu diesen Unterthemen:

  • Erstellung des Architektenvertrags
  • Konkretisierung des Aufgabenspektrums des Architekten / Ingenieurs
  • Prüfung der Planungsleistungen / Bauausführung
  • Mängel bei Teilgewerken
  • Klärung von Fragen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • und vieles mehr

Weitere Informationen zu den folgenden Themengebieten finden Sie hier:

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Ulrich Gewert  
Telefon0511 353605 - 21 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

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