Ehescheidung

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zahl der Eheschließungen und der Ehescheidungen wesentlich verändert. Die frühere Alleinverdiener- oder Hausfrauenehe ist zur Ausnahme geworden, sodass bei Scheidungen, Unterhaltsansprüche, die Versorgung von Kindern, die spätere Altersversorgung und auch das vorhandene Vermögen oder die gemeinsamen Verbindlichkeiten sowie der Hausrat geregelt sein sollten oder zu regeln sind.

 

Trennung / Getrenntleben

Indiz dafür, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - die Trennung.

Hierbei gilt, dass sich die Eheleute darüber zu verständigen haben, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung verbleibt, wie der Hausrat geteilt wird und bei wem die Kinder wohnen sollen. Bei der Trennung sollten auch steuerliche Aspekte, nicht nur bei großem Einkommen, berücksichtigt werden.

 

Für einen Beratungstermin zur Ehescheidung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

- Kopie der Heiratsurkunde/Eheurkunde

- Kopien der Geburtsurkunden der Kinder

 

Informationen zur Verfahrenskostenhilfe stellt das Niedersächsische Justizministerium hier als Service für Sie bereit.

Die ausgefüllten Formulare und Belege bringen Sie bitte zum Termin in der Kanzlei mit. Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Nicole Thiele

- Fachanwältin für Familienrecht -

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31

 

<< zurück zur Übersicht

Neuigkeiten

aus der Kanzlei

Aufgaben - Fristen - Gefahren

Weiterlesen

Rechtsprechung

und alles was Recht ist

Es rollt die dritte Abmahnwelle und auch in diesem Mal ist die RAAG Kanzlei aus Meerbusch daran beteiligt. Nun werden angeblich die Interessen von…

Weiterlesen