Ehevertrag
Wenn Sie im Falle einer Scheidung Ihr Vermögen sichern, Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven schonen sowie zeitraubenden Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld entgegen wirken wollen, sollten Sie einen Ehevertrag abschließen.
Ohne Ehevertrag kann bei einer Scheidung der so genannte Zugewinnausgleich durchgeführt werden, d. h. jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was er vor oder während der Ehe allein erworben hat. Hat jedoch einer der Ehepartner mehr Vermögen als der andere angehäuft, muss er die Hälfte davon abgeben. Darüber hinaus ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich die Aufteilung von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten vorgesehen. Mit einem Ehevertrag kann man abweichende Vereinbarungen von diesen gesetzlichen Regelungen treffen und beispielsweise die vorgenannten Ausgleichsverpflichtungen ausschließen oder beschränken.
Welche Punkte können bei einem Ehevertrag außerdem eine wichtige Rolle spielen? Muss man die so genannte Gütertrennung vereinbaren, um eine Haftung für die Schulden des anderen Ehepartners auszuschließen? Kann man mit einem Ehevertrag die nachehelichen Unterhaltsansprüche des Ex-Ehegatten zeitlich und höhenmäßig beschränken oder diese sogar gänzlich ausschließen? Sollte man als selbständiger Unternehmer einen Ehevertrag abschließen? Welche Frist- und Formvorschriften hat man bei Abschluss eines Ehevertrages zu beachten? Kann man einen bereits bestehenden Ehevertrag nachträglich abändern? Sollte man auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen "Ehevertrag" abschließen?
Also nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir die für Ihre Interessenlage(n) am besten geeignete Vereinbarung gemeinsam erarbeiten können.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Nicole Thiele
- Fachanwältin für Familienrecht -
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31