Erbrecht

Sie sind Unternehmer und planen Ihre Unternehmensnachfolge und wollen selbst bestimmen, wie die Unternehmensnachfolge aussehen soll?

Wir beraten Sie umfassend - gern auch unter Einbeziehung des mit uns verbundenen Steuerberaters - zu den verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge, um die Fortführung Ihres Unternehmens zu gewährleisten und Ihre Nachfolge sicherzustellen.  


Oder sind Sie Privatperson und wollen sich über die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung (wie z. B. des „Berliner Testaments“) oder eines Erbvertrages informieren?

Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentsgestaltung, um Ihre Zielsetzungen bestmöglich für Sie verwirklichen zu können.

 

Oder denken Sie an eine vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung? Um auch in diesem Fall Ihre Rechte, zum Beispiel in Form eines Nießbrauchsrechts bzw. Wohnungsrechts abzusichern, beraten wir Sie gern.

Gern informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten der Erbschaftsausschlagung bzw. der Begrenzung Ihrer persönlichen Haftung auf den Nachlass. Soweit es erforderlich ist, setzen wir Ihre Erbansprüche oder Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche durch.

 

Oder sollen wir Sie bei der Testamentsvollstreckung beraten oder für Sie die Nachlassauseinandersetzung durchführen und begleiten?



Haben Sie Fragen oder rechtliche Probleme?

Sprechen Sie uns an und/oder werfen Sie einen Blick in unsere Mandanteninformationen zum Erbrecht.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Schwede

Telefon  0511 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

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