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Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover

mit langjähriger Erfahrung.

Auf unsere Familie können wir uns stets verlassen, ganz gleich, was passiert. Leider ist das nicht immer der Fall und innerhalb der Familie kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die so schwerwiegend sind, dass ein Anwalt hinzugezogen werden muss. Besonders schlimm ist es, wenn Kinder in die Streitigkeiten verwickelt werden, was die ohnehin schwere Situation noch verschärft.

Der komplexe juristische Sachverhalt erfordert stets die Hilfe eines Rechtsanwalts für Familienrecht. Bei der Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen in Hannover können Sie sich sicher sein, dass Sie eingehend beraten werden. Wir bieten eine umfassende Beratung und vertreten Sie vor allen Gerichten, falls ein außergerichtlicher Kompromiss mit der Gegenseite nicht zustande kommen kann.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht strukturiert die Rechtsbeziehungen, die sich aus Ehe, Lebenspartnerschaften und Verwandtschaft ergeben. Es betrifft unter anderem die Rechtswirkungen der Eheschließung, die Auflösung der Ehe sowie Unterhaltszahlungen, das Güterrecht (Zugewinn), den Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts

Als Anwälte für Familienrecht beziehungsweise Scheidungsanwälte helfen wir Ihnen gerne in folgenden Bereichen:

Scheidung / Scheidungsrecht

Das Scheidungsrecht basiert auf dem Zerrüttungsprinzip, welches erfordert, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist, bevor eine Scheidung vorgenommen werden kann. Bevor die Scheidung vollzogen werden kann, sind vier Phasen zu durchlaufen:

  • Die Ehe ist gescheitert und die Lebensgemeinschaft zwischen den Eheleuten besteht nicht mehr. Eine Wiederherstellung dieses Zustands ist nicht vorstellbar.
  • Bei einer Ehe kann eine Scheidung erfolgen, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr räumlich voneinander getrennt leben und beide Seiten mit der Auflösung der Ehe einverstanden sind. Ein Ehegatte darf sich jedoch gegen die Scheidung aussprechen, wenn es überzeugende Gründe für eine Wiederannäherung gibt, wie etwa Versöhnung oder eine fehlende räumliche Trennung.
  • Nachdem die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an. In diesem Fall kann die Scheidung sogar ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners durchgeführt werden.
  • In Fällen von besonderer Härte kann eine Ehe bereits frühzeitig geschieden werden.

Sorgerecht / Kindschaftssachen

Wenn Paare gemeinsame Kinder haben, ist das Sorgerecht ein Problem, bei dem man bei einer Scheidung besonders aufmerksam sein muss. Dies beinhaltet insbesondere die elterliche Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind. Wenn beide Elternteile verheiratet sind, wird ihnen das gemeinsame Sorgerecht gewährt. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, können sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Wird dieser nicht gestellt, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.

Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung in allen Bereichen des Familienrechts an. Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

Weitere Informationen zu diesem Themengebiet finden Sie hier: 

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwältin Nicole Thiele, Fachanwältin für Familienrecht 
Telefon0511 35360531

Rechtsanwalt Joachim Dorner 

Telefon0511 35360541 (Sekretariat: Frau Krause)

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