Finanzierungsberatung

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist groß - viele möchten sich gerne das „mietfreie“ Wohnen ermöglichen. Nicht immer muss man diesen Traum durch den Bau eines Eigenheimes verwirklichen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Eigentumswohnung zu erwerben.

In den meisten Fällen verfügt der Erwerber nicht über die finanziellen Mittel, den Kaufpreis aus dem vorhandenen Eigenvermögen zu zahlen. Die Käufer suchen meistens ihre Hausbank auf, um sich nach einer Finanzierung zu erkundigen. In der Hoffnung, alle offenen Fragen beantwortet zu bekommen, vereinbaren die Käufer einen Termin in der Bank. In diesem Termin beschäftigen sich die künftigen „Eigenheimbesitzer“ erstmalig mit Begrifflichkeiten wie grundbuchbesichertes Annuitätendarlehen, effektiver Jahreszins, Tilgungsrate, Sondertilgungsrecht, Zwangsvollstreckungsunterwerfung etc. Dies lässt viele Käufer mit noch mehr Fragezeichen zurück.

Oft besteht bei den Erwerbern die Fehlvorstellung, diese Fragen in einem Notartermin klären zu können. Die Aufgabe des Notars darf nicht missverstanden werden.

Dessen Aufgabe ist es, neutral und unabhängig die einzelnen Vertragspunkte durchzugehen und am Ende die geleisteten Unterschriften zu beurkunden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Notars die jeweilige Partei über Inhalte des Vertrages zu beraten. Ihm obliegen Aufklärungspflichten, die jedoch nicht einseitig sein dürften. Eine Finanzierungsberatung fällt dabei unter diese einseitige Beratung einer Partei und darf somit aufgrund der Verpflichtung zur Neutralität nicht durch den Notar durchgeführt werden.

Sollten sich bei Ihnen als Erwerber einer Immobilie nach dem ersten Termin bei der Bank oder auch nach Erhalt der Vertragsurkunde von dem Notar Fragen ergeben, ist es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen, um genau diese Fragen zu klären. Dabei sollte beachtet werden, dass mit dem Erwerb einer Immobilie eine hohe finanzielle Belastung auf Sie zukommen kann. Die für eine Beratung anfallenden Anwaltskosten stellen in diesem Verhältnis nur eine minimale Aufwendung dar. Verwirklichen Sie daher nur mit einem sicheren Bauchgefühl Ihren Traum vom Eigenheim.

Deshalb stehen wir Ihnen bei der Finanzierungberatung gerne zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Ninja Lorenz

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 81

 

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