Gewaltschutzrecht

Das Gewaltschutzrecht steht zwischen dem Strafrecht und dem Familienrecht. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn es zu Gewalt in Beziehungen kommt, bei häuslicher Gewalt, aber auch bei verschiedenen Formen der bedrohlichen Nachstellung. Der Gewaltschutzantrag zielt darauf ab, dass sich der Täter dem Opfer nicht mehr nähern darf. Selbiges gilt für Kontaktaufnahmen.


Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Nicole Thiele

- Fachanwältin für Familienrecht -

- Fachanwältin für Strafrecht -

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31


 

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