Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter haben eine herausragende Bedeutung im Vertrieb. Dabei wird zwischen den unterschiedlichsten Formen des Vertriebs unterschieden. So ist der Handelsvertreter abzugrenzen vom eigentlichen Handelsmakler.

Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) regelt umfassend die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters und des Unternehmens. Gleichwohl kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen.

Sowohl bei der Vermeidung der Auseinandersetzungen als auch bei den Auseinandersetzungen beispielsweise hinsichtlich des Gebietsschutzes, der Exklusivität und des Konkurrenzverbotes, bei der Beendigung von Handelsvertreterverträgen und bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen oder nachvertraglichen Vergütungsansprüchen stehen wir an Ihrer Seite.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen als Ansprechpartner bei den verschiedenen Fragen des Handelsvertreterrechts beratend und begleitend zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Schwede

- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht -

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

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