Immobilienrecht

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung ist ein besonderes Vorhaben und die Unterzeichnung der Kaufverträge ein herausragender Moment. Die gefundene Immobilie soll auf Jahre hinaus das Zuhause oder Raum für ein eigenes Geschäft bieten.

Umso mehr überrascht es, dass viele Menschen, trotz der im Leben häufig einmaligen Investition in die Zukunft, die möglichen Risiken, die eine solche Entscheidung beinhaltet, vernachlässigen.

Wichtig ist bereits der Grundsatz, dass eine solche bedeutsame Entscheidung in keinem Fall unter Zeitdruck geschlossen werden sollte. Aussagen des Maklers oder Verkäufers sollten kritisch hinterfragt werden. Die Ausarbeitung des Kaufvertrages sollte nie ungeprüft dem Vertragspartner überlassen werden.

Zwar wird der Vertrag notariell beurkundet, aber auch ein guter Notar kann in dem kurzen Beurkundungstermin, in dem der gesamte Kaufvertrag verlesen werden muss, nicht sämtliche Rechte und Interessen des Käufers - die er unter Umständen nicht einmal kennt - wahren. Hier ist der unabhängige Berater an Ihrer Seite von Bedeutung, der Sie ggf. über einzelne Inhalte aufgeklärt, auf Risiken hinweist.

Haben Sie Fragen zu einem Immobilienkaufvertrag? Haben Sie Probleme in der Abwicklung? Gern prüfen wir Ihren Vertrag und beraten und vertreten Ihre Interessen.

Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Schwede

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Rückrieme)

 

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