Kindesunterhaltsrecht
Kernstück der Unterhaltsreform im Jahre 2008 war, dass der Unterhalt für minderjährige Kinder nunmehr Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen hat.
Leben die Eltern voneinander getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem sich das Kind / die Kinder überwiegend aufhalten, seinen Unterhaltsbeitrag durch Pflege und Erziehung. Geldzahlungen werden von diesem Elternteil dann nicht erwartet. Der andere Elternteil hingegen muss Barunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle leisten.
Mit der Volljährigkeit des Kindes entfällt der Unterhalt durch Pflege und Erziehung und somit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Fragen zum Kindesunterhalt und weiterer Unterhaltspflichten beantworten wir Ihnen gern.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Nicole Thiele
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31