Maklerrecht
Wir beraten und vertreten Sie gern in sämtlichen maklerrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Fragestellungen des Maklervertrages, der Nachweis- und Vermittlungstätigkeit und des Provisionsanspruches.
Die vorgenannten, exemplarischen Aspekte des Maklerrechtes umfassen u. a. folgende Inhalte:
Maklervertrag
- Unterscheidung zwischen typischem Maklervertrag und dem Alleinauftrag
- Formerfordernisse
- Vertragsgestaltungen
Nachweis- und Vermittlungstätigkeit
- Nachweistätigkeit
- Vermittlungstätigkeit
- Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss
Provisionsanspruch
- Höhe der Provision
- Wegfall des Provisionsanspruches (Doppeltätigkeit; Verflechtung)
Prozessuale Durchsetzung
- Verjährung und Fälligkeit
- Auskunftsanspruch
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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Ninja Lorenz
Telefon: 05 11 / 35 36 05 -81