Mietrecht

Sowohl aus einem Wohnraum- als auch aus dem Gewerberaummietvertrag resultieren Rechte und Pflichten für die jeweiligen Parteien. Die Unterschiede ergeben sich aus dem jeweiligen Charakter des Vertrages als Wohnraummietvertrag oder Gewerbemietvertrag.

 

Zudem regelt das Mietrecht im Vergleich zum Recht anderer Vertragsarten Besonderheiten wie z.B. die verkürzte Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Rückgabe der Mietsache, die es zur Geltendmachung von Ansprüchen zu beachten gilt.

 

Darüber hinaus beschäftigen die Gerichte in den letzten Jahren immer wieder entscheidene Rechtsfragen zu Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen, Mängelgewährleistung, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Kündigungs- und Räumungsfragen.

 

Um diese vielseitigen Rechtsprobleme, die in Zusammenhang mit vermietetem oder verpachtetem Eigentum einhergehen zu überblicken, ist die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung unabdingbar.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Ninja Lorenz

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 81

 

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