Nachbarrecht
Schon Friedrich von Schiller stellte fest "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt" (aus Wilhelm Tell).
In den letzten Jahren wird ein kontinuierlicher Anstieg der Prozesse mit nachbarschaftlicher Grundlage verzeichnet.
Probleme können bei Baulärm, lauter Musik, Hundegebell, Kindergeschrei, Grenzstreitigkeiten oder dem gefürchteten Baum oder Strauch an der Grenze oder am Zaun entstehen. Bei der Durchsetzung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Ihren Nachbarn oder gegen die öffentliche Hand, können wir Ihnen behilflich sein und damit letztlich die Voraussetzung für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis schaffen.
In keinem anderen Rechtsgebiet ist es aufgrund der vorhandenen Emotionen und der örtlichen Nähe der Streitparteien zueinander so wichtig, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. In der außergerichtlichen Streitbeilegung sehen wir unsere besondere Stärke und stehen Ihnen bei diesen Mediationen hilfreich zur Seite.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwalt Wiebke Osigus
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 61