Nebenklage
Wer als Nebenkläger/in bei einer Strafverhandlung zugelassen wird, kann die Rechte als Opfer bzw. Geschädigte/r vollumfänglich wahrnehmen und ist dann nicht mehr "nur" Zeuge.
Weitere Informationen haben wir in einer Mandanteninformation für Sie zusammengestellt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Nicole Thiele
- Fachanwältin für Strafrecht -
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31