Nebenklage

Wer als Nebenkläger/in bei einer Strafverhandlung zugelassen wird, kann die Rechte als Opfer bzw. Geschädigte/r vollumfänglich wahrnehmen und ist dann nicht mehr "nur" Zeuge.

 

Weitere Informationen haben wir in einer Initiates file downloadMandanteninformation für Sie zusammengestellt.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Nicole Thiele

- Fachanwältin für Strafrecht -

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31


 

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