Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beinhaltet Fragen zur Baugenehmigung, dem Baustopp, den Abstandsvorschriften (Grenzabstand) und damit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sofern eine Lückenbebauung stattfindet, ist anhand des Bebauungsplanes oder der Normen des Bauordnungsrechts zu prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht oder eine Bauanzeige ausreicht.

Ob die Erstellung eines Hauses, einer Villa oder eines Nutzgebäudes (Pferdestall, Schweinestall) zu akzeptieren ist oder Lärm, Geruch, Größe und Abstände dagegen sprechen, sind typische Prüfungsinhalte. Als Nachbar haben Sie bei geplanten Bauvorhaben immer besondere Rechte, die Sie geltend machen können. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese im Rahmen der Ihnen mitgeteilte Fristen (Anhörung) erklären müssen oder spätestens innerhalb von maximal einem Jahr, nachdem Sie vom Bauvorhaben Kenntnis haben, gerichtlich geltend machen müssen.

Wir beraten Sie gern!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ulrich Gewert

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 21 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

<< zurück zur Übersicht

Neuigkeiten

aus der Kanzlei

Aufgaben - Fristen - Gefahren

Weiterlesen

Rechtsprechung

und alles was Recht ist

Es rollt die dritte Abmahnwelle und auch in diesem Mal ist die RAAG Kanzlei aus Meerbusch daran beteiligt. Nun werden angeblich die Interessen von…

Weiterlesen