Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht beinhaltet Fragen zur Baugenehmigung, dem Baustopp, den Abstandsvorschriften (Grenzabstand) und damit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sofern eine Lückenbebauung stattfindet, ist anhand des Bebauungsplanes oder der Normen des Bauordnungsrechts zu prüfen, ob eine Genehmigungspflicht besteht oder eine Bauanzeige ausreicht.
Ob die Erstellung eines Hauses, einer Villa oder eines Nutzgebäudes (Pferdestall, Schweinestall) zu akzeptieren ist oder Lärm, Geruch, Größe und Abstände dagegen sprechen, sind typische Prüfungsinhalte. Als Nachbar haben Sie bei geplanten Bauvorhaben immer besondere Rechte, die Sie geltend machen können. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese im Rahmen der Ihnen mitgeteilte Fristen (Anhörung) erklären müssen oder spätestens innerhalb von maximal einem Jahr, nachdem Sie vom Bauvorhaben Kenntnis haben, gerichtlich geltend machen müssen.
Wir beraten Sie gern!
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Rechtsanwalt Ulrich Gewert
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 21 (Sekretariat: Frau Rückrieme)