Tarifvertragsrecht

 

Der Tarifvertrag ist eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts. Der Tarifvertrag wird zwischen den Gewerkschaften und den sogenannten Arbeitgebervereinigungen geschlossen. Gleichzeitig können jedoch auch einzelne Arbeitgeber mit den Gewerkschaften einen Haustarifvertrag oder Firmentarifvertrag schließen. Letzteres ist vielfach bei größeren Unternehmungen der Fall.

Je nach dem geregelten Inhalt unterscheidet man zwischen einem Manteltarifvertrag oder auch Rahmentarifvertrag, welcher die allgemeinen Arbeitsbedingungen regelt. Daneben gibt es Tarifverträge als Gehalts- und Lohntarifverträge, Tarifverträge über Sonderzahlungen und Rationalisierungsschutzabkommen, usw.

Mantel- und Rahmentarifverträge werden regelmäßig langfristig abgeschlossen und laufen damit über mehrere Jahre. Insbesondere Gehalts-und Lohntarifverträgen werden in der Regel nach kürzeren Zeiträumen neu abgeschlossen, um die Löhne anzupassen.

Zum Wesen der Tarifverträge gehört, dass diese als sogenannte Kollektivverträge rechtlich verbindliche Vorgaben für die individuellen Arbeitsverträge setzen können. Individuelle Arbeitsverträge oder aber auch Einzelarbeitsverträge werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitetgeber geschlossen und müssen dann die Regelungen eines Tarifvertrages beachten, wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils in der Gewerkschaft organisiert sind oder aber der Tarifvertrag für allgemein gültig durch das zuständige Ministerium erklärt wird. In Einzelfällen gibt es auch einen Verweis des Arbeitgebers auf einen Tarifvertrag, der Anwendung finden soll. In diesen Fällen ist juristisch entscheiden, ob der damalige (zum Abschluss des Arbeitsvertrages) gültige Tarifvertrag Anwendung findet oder aber ein möglicher neuer angepasster Tarifvertrag.

Da die Regelungen des Tarifvertrages im Arbeitsrecht zwingend zu berücksichtigen sind, muss vor arbeitsrechtlichen Personalentscheidungen geprüft werden, ob und welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Hierbei ist auch zu beachten, dass selbst gekündigte Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz nachwirken können. Damit endet die Bindung an einen Tarifvertrag nicht automatisch durch dessen Kündigung.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragen zur Anwendung des Tarifvertrages und dessen konkrete Auswirkung auf ein Arbeitsverhältnis.

Dies gilt sowohl im Fall einer Kündigung als auch im Fall von zu treffenden Personalentscheidungen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ulrich Gewert

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 21 (Sekretariat: Frau Wendland)

 

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