Testamentsgestaltung

Möchten Sie dem Staat die Regelung Ihres Nachlasses überlassen? Falls nicht, gibt bei der Testamentsgestaltung einiges zu beachten.

In manchen Fällen entspricht die gesetzliche Erbfolge sicherlich Ihren Zielen. Aber nicht immer. Vielleicht soll gerade der Ehepartner, Ihr Unternehmen oder der Nachlass selbst vor Ansprüchen geschützt werden. Oder Sie haben konkrete Vorstellungen, wie Sie Ihr Vermögen aufteilen möchten, mögliche Erbschaftssteuerbelastungen wollen Sie optimieren.

Wir beraten und unterstützen Sie dabei von den ersten Überlegungen bis zur Gestaltung rechtswirksamer Regelungen. Denn mit Ihrem Testament können Sie Regelungen treffen, die Sie wünschen. Sie können bestimmen, wer wie erbt, können Vermächtnisse bestimmen, Opens internal link in current windowTestamentsvollstreckung anordnen.

Haben Sie Fragen zur Ihrer Nachfolgeregelung? Möchten Sie Ihr Testament überprüfen, anpassen oder sollen wir Ihnen ein Testament nach Ihren Vorgaben entwerfen? Sprechen Sie uns an!

siehe auch Erbrecht

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 


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