Umgangsrecht

Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Das Umgangsrecht steht ebenso wie die elterliche Sorge unter dem Schutz des Art. 6 GG.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Nicole Thiele

- Fachanwältin für Familienrecht -

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 31

 

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