Umgangsrecht
Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Das Umgangsrecht steht ebenso wie die elterliche Sorge unter dem Schutz des Art. 6 GG.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Nicole Thiele
- Fachanwältin für Familienrecht -
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