Unterhaltsrecht

In Unterhaltsangelegenheiten wird zwischen dem Trennungsunterhalt, also dem Unterhalt des Unterhaltsberechtigten bis zur rechtskräftigen Scheidung/Aufhebung, dem Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung/Aufhebung sowie den der nicht verheirateten Mutter gegen den Kindesvater unterschieden.

Beim Kindesunterhalt wird zwischen dem Anspruch minderjähriger und volljähriger Kinder differenziert, wobei bei volljährigen Kindern eine weitere Unterscheidung hinzutritt, nämlich ob es sich um sogenannte „privilegierte“ Volljährige oder nicht handelt. „Privilegierte“ Volljährige sind Kinder, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und noch bei einem Elternteil leben.

Darüber hinaus gibt es weitere Unterhaltsansprüche unter Verwandten, wie z. B. der Elternunterhalt.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Nicole Thiele

- Fachanwältin für Familienrecht -

Telefo: 05 11 / 35 36 05 - 31

 

 

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