Vereins- und Verbandsrecht

Juristisch gesehen ist ein Verein ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die einen gemeinsamen ideellen oder wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Hier fangen die Probleme, bei denen wir Ihnen behilflich sein können, aber erst an.

Rechtsfähiger Verein (e. V.) oder nicht rechtsfähiger Verein? Was bedeutet die Eintragung in das Vereinsregister? Welche Pflichtbestandteile muss eine Satzung haben? Welcher Verantwortung, welchen Risiken oder welcher Haftung ist man als Vorstand oder Mitglied eines Vereins im Rahmen seiner Tätigkeit ausgesetzt?

Welche Rechte und Pflichten hat das einzelne Vereinsmitglied, welche Rechte und Pflichten hat der Verein auch und gerade im Hinblick auf den (Dach-)Verband? Um nicht bei einer zu Beginn ehrenamtlich ausgeführten Tätigkeit zuletzt persönlich haftbar gemacht zu werden, kann spezielles Wissen in diesem Rechtsgebiet sehr hilfreich sein. Diese Unterstützung bieten wir Ihnen an.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Schwede

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

 

<< zurück zur Übersicht

Neuigkeiten

aus der Kanzlei

Aufgaben - Fristen - Gefahren

Weiterlesen

Rechtsprechung

und alles was Recht ist

Es rollt die dritte Abmahnwelle und auch in diesem Mal ist die RAAG Kanzlei aus Meerbusch daran beteiligt. Nun werden angeblich die Interessen von…

Weiterlesen