Verkehrsrecht

Schneller als uns und Ihnen lieb ist, passiert ein Unfall. Das ist meist nicht nur ärgerlich, sondern auch mit Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung, den Behörden, einem Unfallgegener oder dessen Versicherung verbunden.

Auch wenn die Unfallsituation auf den ersten Blick klar erscheint, kann man dies von der Rechtslage nicht immer behaupten. Häufig werden auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von den Versicherungen der Unfallgeschädigten abgewehrt. Deshalb stehen wir Ihnen im Schadensfall zur Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Straf- und Bußgeldachen und beantworten gern Ihre Fragen z.B. zum Schadenersatz, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Restwert, polizeilichen Messverfahren, Fahrverbot, Aussageverweigerungsrecht und nicht zuletzt zu der Haftung für Rechtsanwaltskosten.

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 11

 

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