Werkvertragsrecht
Der Werkvertrag ist ein spezieller Vertrag, der besondere Regelungen beinhaltet, soweit sie sich auf die Mängelbeseitigung, einen Kostenvorschuss oder auch auf Schadensersatz beziehen.
Die typischen Anwendungsbereiche reichen von dem Bauvertrag (z.B. Hausbauvertrag, Erstellungsvertrag für ein Haus, Kauf ein Fertighauses) bis hin zur Montage einer Heizungsanlage, Solar- bzw. Photovoltaikanlage oder der neuen Haustür.
Die komplexen rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen erörtern wir zunächst in einem Beratungsgespräch. Sie enstscheiden, ob und in welchem Umfang dann eine Vertretung durch uns erfolgt und stimmen das weitere Vorgehen eng mit uns ab.
Gern können Sie uns ansprechen.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Ulrich Gewert
Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 21 (Sekretariat: Frau Rückrieme)