Wettbewerbsrecht

Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? Oder befürchten Sie, Ihr Werbeauftritt könnte für Aufregung im Wettbewerb sorgen? In diesem Fall prüfen wir Ihren Werbe- und Unternehmensauftritt, helfen Ihnen bei der Gestaltung und beraten Sie, um zukünftige Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu vermeiden.

Sofern Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir, ob diese Abmahnung eine  rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung darstellt oder ob berechtigte Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen Sie erhoben werden. Gegebenenfalls unterstützen wir Sie bei der Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und vertreten Sie bei den gegen Sie erhobenen Unterlassungsansprüchen im einstweiligen Verfügungsverfahren und / oder im Hauptsacheverfahren.

Sofern Ihre Rechte verletzt werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Wir beraten und vertreten Sie gere in sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.

Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Jörg Schwede

Telefon: 05 11 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)

<< zurück zur Übersicht

Neuigkeiten

aus der Kanzlei

Aufgaben - Fristen - Gefahren

Weiterlesen

Rechtsprechung

und alles was Recht ist

Es rollt die dritte Abmahnwelle und auch in diesem Mal ist die RAAG Kanzlei aus Meerbusch daran beteiligt. Nun werden angeblich die Interessen von…

Weiterlesen