Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht ist ein Teilbereich des Mietrechts. Es erfasst alle Mietverhältnisse über gemietete Räume, die zum dauerhaften privaten Wohnen bestimmt sind.
Die Regelungsbereiche und Probleme im Wohnraummietrecht sind vielseitig. Vom Abschluss des Mietvertrages über die Mieterhöhung, die Betriebskostenabrechnung bis hin zu Kündigung und die anschließenden Probleme der Schönheitsreparaturen oder Kautionsabrechnung können zahlreiche Fragestellungen auftreten, bei denen Mieter und Vermieter Unterstützung benötigen.
Neben den vielen gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Wohnraummietrecht stark von der Rechtsprechung geprägt. Gerade der Bereich der Schönheitsreparaturen wird weit überwiegend von der Rechtsprechung bestimmt. Diese legt die grundlegenden Voraussetzungen fest, nach denen sich die Renovierungsbedürftigkeit bestimmt.
Auch die Regelungsbereiche der Mieterhöhung und Mietpreisbremse werden stark von der Rechtsprechung geregelt. Die mieterfreundlichen Entscheidungen der Gerichte legen dabei Parameter fest, nach denen sich eine Mieterhöhung richtet und innerhalb welcher Grenzen diese möglich ist.
Für Vermieter bedeutet dies, dass bei einer Mieterhöhung neben den formalen Anforderungen eine besondere Sorgfalt zur Einhaltung dieser Voraussetzungen gegeben sein muss.
Mieter sollten entsprechende Mieterhöhungsschreiben nicht einfach hinnehmen, sondern genauer prüfen. Nicht selten finden sich darin formale Fehler.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Mietrecht und ist Ihnen als Mieter oder Vermieter gern bei allen Fragestellungen rund um das Wohnraummietrecht behilflich.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Ninja Lorenz
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